Wissenswert

Rechtsfolgen von Widerspruch und Zustimmung

Es gibt zwei Fallkonstellationen, die in der Praxis auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung von Interesse sind: zum einen wenn der Betriebsrat einer Kündigung widerspricht und zum anderen die Fälle, in denen eine Zustimmung des Integrationsamtes nicht erforderlich ist. Was ist, wenn das Integrationsamt nicht zustimmt?

Arno Schrader

17.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung

Ihr Betriebsrat muss unbedingt darauf achten, dass sein Widerspruch wirksam ist. Ein wirksamer Widerspruch muss nicht nur schriftlich eingelegt werden, sondern setzt nach § 102 Abs. 5 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zudem einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss voraus. Darüber hinaus muss er auch den inhaltlichen Voraussetzungen entsprechen.

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