Wissenswert
Rechtsfolgen von Widerspruch und Zustimmung
Es gibt zwei Fallkonstellationen, die in der Praxis auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung von Interesse sind: zum einen wenn der Betriebsrat einer Kündigung widerspricht und zum anderen die Fälle, in denen eine Zustimmung des Integrationsamtes nicht erforderlich ist. Was ist, wenn das Integrationsamt nicht zustimmt?
Arno Schrader
17.06.2025
·
2 Min Lesezeit
Der Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung
Ihr Betriebsrat muss unbedingt darauf achten, dass sein Widerspruch wirksam ist. Ein wirksamer Widerspruch muss nicht nur schriftlich eingelegt werden, sondern setzt nach § 102 Abs. 5 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zudem einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss voraus. Darüber hinaus muss er auch den inhaltlichen Voraussetzungen entsprechen.
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