Umorganisation ist gefordert – Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht
Die Rechtsprechung verlangt vom Dienstherrn durchaus einige Mühen, um Betroffenen eine leidensgerechte Beschäftigung zu verschaffen. Er muss nötigenfalls die Arbeitsorganisation ändern: Aufgaben umverteilen, Stellen ggf. neu zuschneiden, wenn dadurch eine leidensgerechte Beschäftigung ermöglicht wird. Allerdings müssen diese Maßnahmen zumutbar sein und dürfen nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein.
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