Wissenswert

Recht haben und recht bekommen …

… das sind bekanntlich 2 verschiedene Dinge – auch beim Urlaub. Dabei müssen Sie aufpassen, dass Sie als Mitarbeiter*in Urlaub nicht einfach „nehmen“ – obwohl man das ja gewöhnlich so ausdrückt. Rechtlich wird der Urlaub nämlich vom Dienstgeber bzw. von der Dienstgeberin „gewährt“. Sie müssen also die rechtlichen Spielregeln beachten. Wenn Sie das tun, haben Sie als Mitarbeiter*in beim Urlaub aber gute Chancen, nicht nur recht zu haben, sondern auch zu bekommen.

Michael Tillmann

24.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Gehen Sie das Thema Urlaub aktiv an

Wer darauf wartet, dass der*die Dienstgeber*in einem den Urlaub zuteilt, wird in den meisten Fällen enttäuscht werden. Auch wenn der Urlaub letztlich nicht genommen, sondern gewährt wird, fängt doch zunächst einmal alles in der Regel damit an, dass Sie als Arbeitnehmer*in aktiv werden. Das geschieht dadurch, dass Sie ganz einfach einen Urlaubsantrag stellen. Wenn es dafür in Ihrem Betrieb bestimmte Vorgaben gibt – vor allem durch eine etwaige Dienstvereinbarung zum Urlaub –, sollten Sie diese natürlich einhalten.

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