AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Recht auf Annahmeverzugslohn: Nicht immer dürfen Arbeitnehmer sich ausruhen
Unwirksame Kündigungen führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Das gilt vor allem, wenn der von einer Kündigung betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Gewinnt ein Kollege bzw. eine Kollegin eine Kündigungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Ihr Arbeitgeber hat in diesem Fall das Gehalt für den zurückliegenden Zeitraum nachzuzahlen. Und zwar auch, wenn der/die Betroffene arbeiten konnte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat allerdings entschieden, dass das Einkommen aus einer neuen Tätigkeit auf diesen Anspruch angerechnet wird (11.9.2024, Az. 4 Sa 10/24), wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin es böswillig unterlassen hat, zu arbeiten. Aber lesen Sie am besten selbst, welche Erwägungen die Richter angestellt haben.
Friederike Becker-Lerchner
31.01.2025
·
2 Min Lesezeit
Definition Annahmeverzug
Ihre Hauptleistungspflicht und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen ist es, zu arbeiten. Die Hauptleistungspflicht Ihres Arbeitgebers ist es, Sie bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen zu beschäftigen und zu bezahlen. Bieten Sie Ihre Arbeit an und beschäftigt Ihr Arbeitgeber Sie trotzdem nicht, schuldet er Ihnen den Annahmeverzugslohn. Er muss Sie ausnahmsweise bezahlen, obwohl Sie nicht gearbeitet haben. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin eine zumutbare neue Beschäftigung böswillig ablehnt.
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