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Psychische Erkrankungen: Wie Sie als Schwerbehindertenvertretung wirksam handeln

Ein Randphänomen sind psychische Erkrankungen längst nicht mehr. Sie gehören heute zu den häufigsten Ursachen für lange Fehlzeiten, Frühverrentungen und Konflikte im Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig sind sie im betrieblichen Alltag noch immer mit Vorurteilen behaftet. Betroffene gelten als „nicht belastbar“, „schwierig“ oder „privat belastet“. Der Blick darauf, dass psychische Erkrankungen sehr häufig arbeitsbedingt oder zumindest durch die Arbeit mit verursacht sind, fehlt oft.

Arno Schrader

21.01.2026 · 6 Min Lesezeit

Für Arbeitgeber ist diese Entwicklung rechtlich hoch relevant. Denn psychische Erkrankungen lösen – ebenso wie körperliche Erkrankungen – konkrete Pflichten aus. Diese Pflichten reichen von der arbeitsrechtlichen Fürsorge über den Arbeitsschutz bis hin zu umfassenden Präventions- und Beteiligungsrechten.

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet das: Sie haben eine Schlüsselrolle. Sie sind kein Therapeut, aber Sie sind Interessenvertretung, Frühwarnsystem und rechtlicher Hebel zugleich. Gerade bei psychischen Erkrankungen kommt es darauf an, frühzeitig hinzusehen, Zusammenhänge zu erkennen und den Arbeitgeber an seine Verantwortung zu erinnern. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Pflichten Arbeitgeber bei psychischen Erkrankungen treffen und wie Sie diese in der Praxis konsequent einfordern können.

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