Für Arbeitgeber ist diese Entwicklung rechtlich hoch relevant. Denn psychische Erkrankungen lösen – ebenso wie körperliche Erkrankungen – konkrete Pflichten aus. Diese Pflichten reichen von der arbeitsrechtlichen Fürsorge über den Arbeitsschutz bis hin zu umfassenden Präventions- und Beteiligungsrechten.
Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet das: Sie haben eine Schlüsselrolle. Sie sind kein Therapeut, aber Sie sind Interessenvertretung, Frühwarnsystem und rechtlicher Hebel zugleich. Gerade bei psychischen Erkrankungen kommt es darauf an, frühzeitig hinzusehen, Zusammenhänge zu erkennen und den Arbeitgeber an seine Verantwortung zu erinnern. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Pflichten Arbeitgeber bei psychischen Erkrankungen treffen und wie Sie diese in der Praxis konsequent einfordern können.