RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Psychische Belastungen im Arbeitsschutzrecht: Was Sie als Betriebsrat tun können

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nicht nur eine Gesundheitsfrage – sie sind auch eine Frage der Rechtslage. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren klar definiert: Arbeitgeber müssen psychische Belastungen im Rahmen des Arbeitsschutzes ernst nehmen – und Sie als Betriebsrat haben Mitbestimmungsrechte und Mitgestaltungspflichten. Doch was heißt das konkret? Und wie können Sie sicherstellen, dass psychische Belastungen tatsächlich systematisch im Betrieb angegangen werden?

Brigitte Ganzmann

18.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Sicherlich kennen Sie das als Betriebsrat nur zu gut: Die aktuelle Situation ist für die Kollegen viel zu viel, aber Ihr Arbeitgeber kann dies nicht wirklich nachvollziehen, denn schließlich sind die Überstunden noch völlig im Rahmen. Bei psychischer Beanspruchung wird die Meinung schnell subjektiv und jeder kann etwas dazu beitragen: Die eine Seite spricht von Burnout, die andere von unmotivierten Beschäftigten. Als Betriebsrat sitzen Sie meist zwischen den Stühlen.

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