Unfallversicherung

Psychische Belastung eines Feuerwehrmannes als Dienstunfall

Ein Berufsfeuerwehrmann wurde bei einer Amokfahrt in der Trierer Innenstadt eingesetzt. Er wollte diesen Einsatz als Dienstunfall anerkennen lassen, wegen enormer psychischer Belastung. Damit scheiterte er aber (Verwaltungsgericht (VG) Trier, 16.7.2024, Az. 7 K 185/24.TR).

Maria Markatou

28.10.2024 · 3 Min Lesezeit

Ein belastender Einsatz

Der Fall: Ein Berufsfeuerwehrmann war bis zu seiner Verrentung bei der Stadt Trier tätig. Am 1. Dezember 2020 kam es zu einer Amokfahrt in der Innenstadt. Der Feuerwehrmann wurde zum Einsatzort entsendet. Zunächst war er in einem Bereitstellungsraum. Im Innenstadtbereich kümmerten er und ein Kollege sich um Einzelpersonen. Im Rahmen der psychosozialen Einsatznachsorge suchte man in angrenzenden Geschäften nach Personen in Schockzustand. Der Feuerwehrmann meldete noch im Januar 2021 den Einsatz präventiv als Dienstunfall (wegen erheblicher psychischer Belastung) und beantragte Mitte 2023 die Anerkennung als Dienstunfall. Dies wurde abgelehnt, bei ihm liege ein erheblicher Vorschaden vor. Der Feuerwehrmann klagte.

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