Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit 2016 bei einem E-Bike-Fachhandel tätig, seit 2021 als Filialleiter. Bei einer Inventur am 11.12.2023 wurde festgestellt, dass 7 Fahrräder fehlten. Bei einer erneuten Inventur am 27.12.2023 fehlten sogar 12 Fahrräder. 5 wurden wiedergefunden, 7 blieben verschwunden.
AKTUELLES URTEIL
Prozessbetrug rechtfertigt die fristlose Kündigung
Machen Arbeitnehmende in einem Rechtsstreit gegen den*die eigene*n Dienstgeber*in bewusst wahrheitswidrige Angaben, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 13.8.2025, Az. 2 SLa 735/24).