SCHWERPUNKTTHEMA

Problem unserer Zeit: Was tun gegen Extremismus?

Seit Anfang Mai 2025 ist es amtlich, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist, am 13.5.2025 hat Alexander Dobrindt die Reichsbürger Gruppe „Königreich Deutschland“ verbieten lassen, das Bündnis Sahra Wagenknecht schoss hoch auf zweistellige Prozentwerte (auch wenn der Einzug in den Bundestag nicht geklappt hat). Immer mehr Menschen radikalisieren sich, das macht vor dem öffentlichen Dienst nicht halt. Was also tun gegen Extremismus?

Maria Markatou

07.06.2025 · 6 Min Lesezeit

Wie wird Extremismus definiert?

Ziehen wir unsere rechtliche und gesellschaftliche Basis, das deutsche Grundgesetz (GG), heran, dann ist eine Person extremistisch, wenn sie die Grundwerte des GG innerlich ablehnt. Die verfassungsfeindliche Gesinnung muss sich aber in Handlungen manifestieren (Art. 9 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 Abs. 2, 3 GG). Das heißt, erst wenn etwas aktiv geschieht, zählt es als Extremismus. Eine reine Geisteshaltung wird grundsätzlich toleriert, solange nicht Rechtsgüter anderer gefährdet werden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 24.3.2001, Az. 1 BvQ 13/01). Grundsätzlich deswegen, weil im öffentlichen Dienst engere Maßstäbe gelten.

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