Wie wird Extremismus definiert?
Ziehen wir unsere rechtliche und gesellschaftliche Basis, das deutsche Grundgesetz (GG), heran, dann ist eine Person extremistisch, wenn sie die Grundwerte des GG innerlich ablehnt. Die verfassungsfeindliche Gesinnung muss sich aber in Handlungen manifestieren (Art. 9 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 Abs. 2, 3 GG). Das heißt, erst wenn etwas aktiv geschieht, zählt es als Extremismus. Eine reine Geisteshaltung wird grundsätzlich toleriert, solange nicht Rechtsgüter anderer gefährdet werden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 24.3.2001, Az. 1 BvQ 13/01). Grundsätzlich deswegen, weil im öffentlichen Dienst engere Maßstäbe gelten.