Der Fall: Einem als Fahrer beschäftigten Mitarbeiter wurde während der Probezeit gekündigt. Laut Arbeitsvertrag gehörte zu seinen Aufgaben nicht nur das Fahren, sondern auch das Abladen der transportierten Stoffe am konkret vorgegebenen Entladeort. Die Deutschkenntnisse des aus Spanien vermittelten Arbeitnehmers waren nicht so gut, wie der Arbeitgeber sich dies wünschte.
RECHT & URTEILE
Probezeitkündigung nach Arbeitsunfall: Oft haben Ihre Kollegen hier schlechte Karten
In vielen Fällen beginnt das Arbeitsverhältnis mit einer sechsmonatigen Probezeit. Gleichfalls wird erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar (wenn i. d. R. mehr als 10 Personen beschäftigt werden). In den ersten 6 Monaten haben Ihre Kollegen daher in der Regel nicht nur kürzere Kündigungsfristen, sondern auch noch keinen besonderen Kündigungsschutz. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie in dieser Zeit einen Arbeitsunfall erleiden (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).
