Benotung Probezeit

Probezeitbeurteilung rechtssicher regeln

Die Probezeit dient, wie der Name schon sagt, der Erprobung eines neuen Beschäftigten. Bewährt er sich nicht, soll er frühzeitig und für die Dienststellenleitung unter erleichterten Bedingungen entlassen werden können. Das ergibt ja auch Sinn. Aber ich habe es selbst schon erlebt, wie Mitarbeiter aus allen Wolken fallen, wenn sie die Probezeitkündigung erhalten. Sie hatten schlicht nicht geahnt, dass sie sich nicht bewährt haben. Es hatte ihnen auch niemand mal ein Feedback gegeben, sodass sie das Ruder noch hätten herumreißen können. Sie sollten es in Ihrer Dienststelle für Ihre Arbeitnehmer besser machen. Wie, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.

Maria Markatou

15.11.2024 · 4 Min Lesezeit

Die tarifvertragliche Regelung der Probezeit

Eine Regelung zur Probezeit finden Sie in § 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dort ist geregelt, dass die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit gelten. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann aber auch eine kürzere Probezeit vereinbart werden. Dies muss schriftlich im Arbeitsvertrag geregelt werden. Das besagt § 2 TVöD, der für sogenannte Nebenabreden die Schriftform vorsieht.

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