Das Neutralitätsgebot: Weder Vorteile noch Nachteile für Betriebsratsmitglieder
Ein zentraler Grundsatz Ihrer Tätigkeit besagt, dass Ihnen aus der Betriebsratsarbeit weder Vorteile noch Nachteile entstehen dürfen. Dieses Prinzip zielt darauf ab, die Unabhängigkeit und Neutralität des Betriebsrats zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass Sie Vergünstigungen aufgrund Ihrer Betriebsratstätigkeit nicht annehmen dürfen. Dazu gehören z. B.