Schwerbehindertem wird in der Probezeit gekündigt
Der Fall: Ein Beschäftigter mit einem Grad der Behinderung von 80 war seit 1.1.2023 bei einer Kommune auf einem Bauhof beschäftigt. Am 22.6.2023 wurde er – noch innerhalb der Probezeit – entlassen. Ein Präventionsverfahren gab es vor der Kündigung nicht. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage, das mangelnde Präventionsverfahren mache die Kündigung unwirksam.
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