Aktuelles Urteil

Präventionsverfahren in der Wartezeit?

Werden schwerbehinderte Mitarbeitende neu eingestellt, erwerben diese erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses besonderen und allgemeinen Kündigungsschutz. Das entbindet die Dienstgebenden aber nicht von jeder Verpflichtung gegenüber schwerbehinderten Menschen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 12.09.2024, Az. 6 SLa 76/24).

Ottmar Funk

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Schwerbehindertem wird in der Probezeit gekündigt

Der Fall: Ein Beschäftigter mit einem Grad der Behinderung von 80 war seit 1.1.2023 bei einer Kommune auf einem Bauhof beschäftigt. Am 22.6.2023 wurde er – noch innerhalb der Probezeit – entlassen. Ein Präventionsverfahren gab es vor der Kündigung nicht. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage, das mangelnde Präventionsverfahren mache die Kündigung unwirksam.

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