Präventionsverfahren für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Präventionsverfahren für schwerbehinderte Arbeitnehmer auch in den ersten 6 Monaten

Arbeitgeber können bereits in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet sein, ein Präventionsverfahren durchzuführen nach § 167 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Das gilt vor allem dann, wenn sich bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters Schwierigkeiten abzeichnen.

Maria Markatou

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Das ist ein Präventionsverfahren

Das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX muss Ihr Dienstherr unter Beteiligung insbesondere der Schwerbehindertenvertretung, des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger durchführen, wenn der Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gefährdet ist. Unterlässt er es, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

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