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Prävention, Beratung und Schlichtung: Ihre Aufgaben als Schwerbehindertenvertretung

Sie als Schwerbehindertenvertretung haben die zentrale Aufgabe, die Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter zu vertreten. Gleichzeitig können Sie durch gezielte Prävention und Beratung dazu beitragen, das Betriebsklima insgesamt zu stärken.

Arno Schrader

19.03.2026 · 7 Min Lesezeit

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kompetenzen effektiv einsetzen, auch wenn es um nicht behinderte Kolleginnen und Kollegen geht, und wie Sie präventiv, beratend und schlichtend tätig werden können.

Prävention über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus

Sie als Schwerbehindertenvertretung sind primär für die schwerbehinderten Beschäftigten zuständig, doch Ihre Beobachtungen und Empfehlungen können sich positiv auf den gesamten Betrieb auswirken. Sie sollten daher darauf achten, dass der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem SGB IX erfüllt und gleichzeitig bei Bedarf auch Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung unterstützt werden. In vielen Fällen profitieren alle Beschäftigten von präventiven Maßnahmen, beispielsweise bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze oder der Förderung psychischer Gesundheit.

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