Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kompetenzen effektiv einsetzen, auch wenn es um nicht behinderte Kolleginnen und Kollegen geht, und wie Sie präventiv, beratend und schlichtend tätig werden können.
Prävention über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus
Sie als Schwerbehindertenvertretung sind primär für die schwerbehinderten Beschäftigten zuständig, doch Ihre Beobachtungen und Empfehlungen können sich positiv auf den gesamten Betrieb auswirken. Sie sollten daher darauf achten, dass der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem SGB IX erfüllt und gleichzeitig bei Bedarf auch Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung unterstützt werden. In vielen Fällen profitieren alle Beschäftigten von präventiven Maßnahmen, beispielsweise bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze oder der Förderung psychischer Gesundheit.