SCHWERPUNKTTHEMA

Politik im Betrieb: Was ist erlaubt – was verboten? Und was können Sie als Betriebsrat tun?

Der Bundestagswahlkampf ist in vollem Gange. Gleichzeitig erleben wir nicht erst seit dem Ende der Ampel-Koalition, dass politische Auseinandersetzungen immer härter und verbissener geführt werden. Der Ton in den Auseinandersetzungen wird rauer. Das alles macht auch vor den Betrieben nicht halt. Was ist im Bereich der politischen Diskussionen in den Betrieben erlaubt – und was nicht? Was darf der Arbeitgeber und welche Möglichkeiten haben Sie als Betriebsrat?

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 6 Min Lesezeit

Politik ist erst einmal Privatsache

Grundsätzlich gilt erst einmal, dass politische Ansichten und Betätigungen der Beschäftigten deren Privatsache sind. Sie gehen weder Arbeitgeber noch Sie als Betriebsrat oder Kunden und Geschäftspartner etwas an. Das gilt unabhängig davon, ob man die Ansichten der Beschäftigten teilt.

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