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Planen Sie die nächsten Versammlungen und legen Sie die Termine fest

Die Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeiter ist ein zentrales Ereignis. Gute Planung und durchdachte Terminwahl sind für ein gutes Gelingen besonders wichtig. Überlegen Sie, wann die nächsten Zusammenkünfte stattfinden sollten.

Britta Schwalm

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Sie haben nach § 178 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) IX das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb durchzuführen. Weitere Versammlungen sind einzuberufen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

BEISPIEL
Das ist ein Grund für eine Extra-Versammlung Ihr Arbeitgeber plant umfassende Veränderungen in der Produktion, die sich stark auf die dort beschäftigten schwerbehinderten Menschen auswirkt.

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