Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation basiert auf der Bestellung qualifizierter Personen – Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 2–7 Arbeitssicherheitsgesetz, § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII) sowie auf einem kundigen und engagierten Betriebsrat, der seine Mitbestimmungs- und Überwachungsaufgaben umfassend wahrnimmt. Doch selbst die kompetentesten Personen sind nicht immer vor Ort bei den Arbeitsplätzen der Kollegen, um darauf zu achten, dass Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu vermeiden.
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