Die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen beträgt ab dem 1.7.25 monatlich 1.559,99 € (bisher 1.491,75 €). Wer weniger verdient, bei dem kann nicht gepfändet werden.
WISSENSWERTES
Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.2025 gestiegen
Die Pfändungsfreigrenzen haben sich zum 1.7.2025 geändert. Die neuen Grenzen muss Ihr Dienstherr ab dem 1. Juli bei Lohnpfändungen der Mitarbeiter beachten. Diese neuen Grenzen gelten bis zum 30.6.2026. Das unpfändbare Einkommen dient zur Sicherung des Existenzminimums und zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen des Betroffenen.
