Frage:
Wir sind ein Unternehmen mit 130 Beschäftigten. Wir haben vor Kurzem einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl ernannt. Dieser hat mit unserem Arbeitgeber vereinbart, dass wir die Wahl im vereinfachten Verfahren durchführen. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir eine Personenwahl durchführen. Nun hat eine Gruppe von Arbeitnehmern aus der Belegschaft eine Vorschlagliste eingereicht. Was sollen wir jetzt tun?