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Personalvertretungsrecht der Länder – ein Leitfaden für Ihre Arbeit

Als Personalratsmitglied tragen Sie eine wichtige Verantwortung: Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten in Ihrem Betrieb oder Ihrer Behörde. Dabei ist es essenziell, die rechtlichen Grundlagen zu kennen, auf denen Ihre Arbeit beruht. Anders als im Bundesbereich gilt in den Landesverwaltungen das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Jedes Bundesland hat eigene Regeln, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden. In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie, wie das Personalvertretungsrecht der Länder funktioniert, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie Sie diese in der Praxis erfolgreich umsetzen können.

Maria Markatou

25.07.2025 · 5 Min Lesezeit

1. Warum gibt es eigene Landespersonalvertretungsgesetze?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet, die Bundesländer haben eigene Kompetenzen in bestimmten Bereichen, darunter auch die Organisation des öffentlichen Dienstes in ihrem Bereich. Deshalb regelt nicht das Bundespersonalvertretungsgesetz, sondern jedes Land selbst seine eigene Personalvertretung. Dies erlaubt den Ländern, auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Verwaltungsstrukturen einzugehen.

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