Der Fall: Ein privates Sicherheitsunternehmen mit rund 1.500 Beschäftigten hatte einen Betriebsrat. Einsatzort war der Flughafen Düsseldorf, wo die Beschäftigten u. a. für die Passagier- und Gepäckkontrollen zuständig sind. Der Betriebsrat wollte Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit durchführen. Er war der Auffassung, dass man während der Arbeitszeit einschränkungslos jegliche Betriebsversammlung durchführen darf, zumindest Teilbetriebsversammlungen. Der Fall musste gerichtlich geklärt werden.
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