WISSENSWERT

Personalrat nicht angehört: außerordentliche Kündigung einer leitenden Oberärztin unwirksam

Das Arbeitsgericht (ArbG) München hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung einer leitenden Oberärztin an der TU München wirksam ist. Die Entscheidung ist auch für Personalräte in anderen öffentlichen Einrichtungen relevant, da sie zeigt, wie entscheidend die Beteiligung des Personalrats ist (17.9.2025, Az. 15 Ca 5556/24).

Maria Markatou

27.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Die Klägerin ist leitende Oberärztin an der TU München. Der Freistaat Bayern sprach ihr im Juli 2024 2 außerordentliche Kündigungen aus, weil ihr Verhalten diese rechtfertige. Daraufhin klagte die Ärztin, denn sie war überzeugt, dass diese Kündigungen unwirksam seien und das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehe.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!