Während der Zeugenaussage sind Sie freigestellt, das heißt, Sie müssen für die Zeit der Aussage keine reguläre Arbeit leisten und erhalten weiterhin Ihr Gehalt. Außerdem können Sie Unterlagen oder Informationen, die Sie im Personalrat in vertraulichen Sitzungen erhalten haben, unter Umständen nicht preisgeben. Dies gilt besonders, wenn ein Betriebs- oder Dienstgeheimnis betroffen ist.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Personalräte als Zeugen – Rechte und Pflichten
Personalratsmitglieder können in gerichtlichen und insbesondere arbeitsgerichtlichen Verfahren als Zeugen geladen werden. Viele wissen nicht, dass sie dieser Ladung grundsätzlich nachkommen müssen. Gleichzeitig stehen Ihnen als Zeuge besondere Rechte zu, damit Ihre Tätigkeit im Personalrat nicht beeinträchtigt wird.