Der Fall: Eine Assistenzärztin in Teilzeitbeschäftigung war in einem kommunalen Krankenhaus tätig. Streitgegenstand waren die nicht vergüteten Pausenzeiten, die das Krankenhaus, automatisch von der erfassten Arbeitszeit abgezogen hatte. Die Ärztin sagte, sie habe die Pausen aufgrund der Arbeitsbelastung nicht nehmen können, und verlangte die Vergütung dieser Zeiten als Überstunden. Das Krankenhaus berief sich auf die betriebliche Regelung und argumentierte, die Ärztin habe ihre Pausen in der festgelegten Zeit nehmen können und müssen.
WISSENSWERTES
Pausen dürfen im System nicht einfach automatisch abgezogen werden
Jeder von uns kennt das: Man arbeitet die Pause durch, um fertig zu werden. Das ist auch in Ordnung, solange das nicht die Regel ist. Und solange man dann auch mal früher gehen oder eben die Pause auch mal ein bisschen überziehen darf. Streit entsteht aber dann, wenn das Arbeitszeitsystem die Pause automatisch als genommen abzieht. Wer muss denn dann beweisen, dass diese nicht genommen wurde? Die Arbeitgebenden (Bundesarbeitsgericht (BAG), 12.2.2025, Az. 5 AZR 51/24).