AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Pauschale Verschwiegenheitsklausel schützt Arbeitgeber nicht immer
Vor gut 6 Jahren trat das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft. Man könnte deshalb meinen, dass inzwischen klar geregelt ist, inwieweit Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Verschwiegenheit verpflichten können. Das ist allerdings nicht der Fall. Noch immer ist nicht ganz klar, unter welchen Voraussetzungen Ihr Arbeitgeber Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen untersagen darf, Geschäftsgeheimnisse weiterzugeben. Klar ist allerdings seit einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass Ihr Arbeitgeber im Zweifel ein umfassendes und konkretes Schutzkonzept benötigt (17.10.2024, Az. 8 AZR 172/23).
Friederike Becker-Lerchner
04.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeber versucht Unterlassung durchzusetzen
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit fast 30 Jahren maßgeblich an der Weiterentwicklung der Produkte seines Arbeitgebers beschäftigt. Anfang des Jahres 2017 wechselte er zu einem Hauptkunden seines Arbeitgebers. Mehr als 1,5 Jahre später, im Oktober 2018, erfuhr der frühere Arbeitgeber, dass sein ehemaliger Mitarbeiter im September und Dezember 2015 unter einem Pseudonym verschiedene E-Mails mit technischen Produktdaten an ein Konkurrenzunternehmen verschickt hatte.
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