WISSENSWERTES

Pauschale Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam

In vielen Ihrer Arbeitsverträge wird sich eine Freistellungsklausel finden. Mit dieser Klausel sichern sich Dienstgebende das Recht, Beschäftigte nach einer Kündigung automatisch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen, unter Fortzahlung der Vergütung. Doch so einfach wird dies in Zukunft nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr möglich sein (BAG, 25.3.2026, Az. 5 AZR 108/25).

Maria Markatou

15.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Gebietsleiter im Außendienst hatte gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihn danach bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei. Er musste zudem auch seinen privat nutzbaren Dienstwagen abgeben. Der Beschäftigte verlangte daraufhin von seinem Arbeitgeber eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 510 € pro Monat, die Kündigungsfrist für sein Arbeitsverhältnis betrug immerhin 6 Monate. Ferner hielt er die Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag für unzulässig.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!