Der Fall: Ein Gebietsleiter im Außendienst hatte gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihn danach bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei. Er musste zudem auch seinen privat nutzbaren Dienstwagen abgeben. Der Beschäftigte verlangte daraufhin von seinem Arbeitgeber eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 510 € pro Monat, die Kündigungsfrist für sein Arbeitsverhältnis betrug immerhin 6 Monate. Ferner hielt er die Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag für unzulässig.
WISSENSWERTES
Pauschale Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam
In vielen Ihrer Arbeitsverträge wird sich eine Freistellungsklausel finden. Mit dieser Klausel sichern sich Dienstgebende das Recht, Beschäftigte nach einer Kündigung automatisch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen, unter Fortzahlung der Vergütung. Doch so einfach wird dies in Zukunft nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr möglich sein (BAG, 25.3.2026, Az. 5 AZR 108/25).