Für Sie als Personalrat ist die Entscheidung interessant, weil sie zeigt, welche finanziellen Folgen die Wahl zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe für Beamte haben kann.
URTEIL
Pauschale Beihilfe mindert den steuerlichen Abzug
Die pauschale Beihilfe soll freiwillig gesetzlich versicherten Beamten einen finanziellen Ausgleich für ihre Krankenversicherungsbeiträge geben. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass diese steuerfreie Zahlung bei der Berechnung der als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden muss (17.6.2026, Az. 3 K 3133/24).