URTEIL

Pauschale Beihilfe mindert den steuerlichen Abzug

Die pauschale Beihilfe soll freiwillig gesetzlich versicherten Beamten einen finanziellen Ausgleich für ihre Krankenversicherungsbeiträge geben. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass diese steuerfreie Zahlung bei der Berechnung der als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden muss (17.6.2026, Az. 3 K 3133/24).

Maria Markatou

16.10.2026 · 3 Min Lesezeit

Für Sie als Personalrat ist die Entscheidung interessant, weil sie zeigt, welche finanziellen Folgen die Wahl zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe für Beamte haben kann.

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