BEAMTENRECHT

Paukenschlag aus Karlsruhe: Beamtenbesoldung in Berlin war größtenteils verfassungswidrig

Viel Aufmerksamkeit in den Medien hat der kürzlich veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.9.2025 (Az. 2 BvL 5/18) zur Beamtenbesoldung in Berlin erhalten. Teilweise wird er als „Ohrfeige aus Karlsruhe für die Politik“ bezeichnet. Was steckt genau hinter der wegweisenden Entscheidung und was bedeutet das für Sie als Personalrat?

Maria Markatou

19.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Das BVerfG hat sich in einem Urteil mit der Besoldung von Berliner Beamten beschäftigt. Hintergrund war die seit Jahren diskutierte Frage, ob die Berliner Besoldung – insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen – den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt. Im Kern ging es um die Frage der „amtsangemessenen Besoldung“, die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergibt und zentral für die Statussicherung von Beamten ist.

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