Der kranke Fleischer kündigt selbst
Der Fall: Ein 24-jähriger Fleischer war seit 2020 bei seinem Unternehmen angestellt. Er war von Oktober 2022 bis Anfang Dezember 2022 6-mal arbeitsunfähig erkrankt, zuletzt vom 5.12. bis zum 9.12. Am 9.12. kündigte er zum 15.1.2023. Bis zum 16.1.2023 war der Fleischer dann arbeitsunfähig erkrankt, am 17.1.2023 trat er seine neue Stelle an. Die Arbeitgeberin zahlte lediglich den Arbeitslohn bis zum 12.12.2022 und stellt danach die Entgeltfortzahlung ein. Damit war der Fleischer gar nicht einverstanden und meinte, dass ihm Entgeltfortzahlung für die Zeit ab 13.12.2022 zustehe. Die Arbeit bei der Arbeitgeberin sei schließlich sehr belastend gewesen. Natürlich sei er arbeitsunfähig. Er klagte.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
- praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
- praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe
