Markt schlägt Recht
So könnte man etwas zugespitzt formulieren. Beispielsweise wird ein*e Dienstgeber*in die Befristung eines Dienstvertrags – selbst wenn sie rechtlich in Ordnung ist – nur durchsetzen können, wenn der*die Bewerbende nicht so leicht anderswo einen unbefristeten Vertrag bei ansonsten gleichen Bedingungen erhalten kann. In weiten Bereichen der sozialen Arbeit und der Pflege, aber auch im kirchlichen „Kernbereich“ (Küster*innen, Kirchenmusiker*innen usw.) scheint der Arbeitsmarkt zurzeit recht arbeitnehmerfreundlich zu sein.
Machen Sie gemeinsame Sache mit Ihrem*Ihrer Dienstgebenden
Wenn auf dem Arbeitsmarkt Arbeitskräfte knapp und Mitarbeitende dementsprechend stark umworben sind, ist es für Arbeitgebende umso wichtiger, für Bewerbende attraktiv zu sein. Und wer wüsste besser als Sie in Ihrer Funktion als MAV, wo bei den eigenen Mitarbeitenden der Schuh drückt und warum Kolleg*innen oder Bewerber*innen eher mit der Konkurrenz liebäugeln? Als MAV haben Sie das Ohr nah an der Belegschaft und können Ihrem*Ihrer Dienstgebenden wertvolle Tipps geben.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Ihr*e Dienstgeber*in auch ernsthaft zuhört. Dass es daran bei vielen Dienstgebenden wohl mangelt, ist mir durchaus bewusst. Eine Patentlösung gegen eine solche „Taubheit“ kann ich Ihnen auch nicht bieten. Aber vielleicht hilft der Ansatz, den*die Dienstgeber*in auf Vorteile für ihn*sie selbst aufmerksam zu machen: Nur wer für Mitarbeitende dauerhaft attraktiv ist, kann Bewerbende anlocken und Mitarbeitende auf lange Sicht halten.
Eine hohe Fluktuation in der Belegschaft hingegen ist nicht nur ein Anzeichen dafür, dass Mitarbeitende sich nicht wohlfühlen. Sie ist auch betriebswirtschaftlich nachteilig, wenn immer wieder Mitarbeitende neu eingearbeitet werden müssen und Knowhow regelmäßig wieder abfließt.