Der Fall: Eine Erzieherin in einer Kindertagesstätte wollte ihre Arbeitszeit von 30 Wochenstunden auf 10 Wochenstunden verringern. Sie stellte hierzu beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag. Der Arbeitgeber lehnte den Antrag ab und berief sich auf dringende betriebliche Gründe.
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