Geregelt ist die Geschäftsordnung in § 14 MAVO und § 29 MVG-EKD. Sie ist mit der Mehrheit der Stimmen Ihres Gremiums zu beschließen; bei der Abstimmung muss mehr als die Hälfte der MAV-Mitglieder anwesend sein.
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, welche Bestimmungen Sie in Ihre Geschäftsordnung aufnehmen sollten.
Den Inhalt gibt Ihnen § 14 MAVO in seinen Absätzen vor, die Aufzählung ist nicht abschließend. § 29 MVG-EKD legt den Inhalt der Geschäftsordnung ganz in Ihre Hände.
Meines Erachtens sollten Sie aber auf die folgenden Punkte keinesfalls verzichten: Es gibt doch immer wieder Streit über Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten einzelner Mitglieder. Wer darf was und wann hat sich ein Mitglied in den Aufgabenbereich des anderen eingemischt? Das können Sie vermeiden, indem Sie die Kompetenzen festlegen. Zudem sollten Sie regeln, was unter dem Begriff der laufenden Geschäfte zu verstehen ist, die Einzelheiten über die MAV-Sitzung und die Mitarbeiterversammlung.
Im Anhang zu dieser Seite finden Sie ein Muster einer Geschäftsordnung, das Sie für Ihre Praxis verwenden können.