ARBEITSRECHT

Ordentliche Kündigung der Max-Planck-Gesellschaft beendet Arbeitsverhältnis mit Professor

Ein Professor bei der Max-Planck-Gesellschaft hat in öffentlichen Äußerungen die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel gezogen und dadurch seine gegenüber dem Max-Planck-Institut bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Halle (Saale) hat die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bestätigt (11.12.2024, Az. 1 Ca 378/24).

Maria Markatou

27.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein 1957 in Beirut geborener Wissenschaftler mit australischem Pass war seit November 2022 in Teilzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. tätig. Das Arbeitsverhältnis war ohnehin bis Ende Dezember 2024 befristet.

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