AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Online-Krankschreibung ohne Kontakt zum Arzt kann Kündigung rechtfertigen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) führen häufig zum Streit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ganz besonders, wenn ein Online-Attest vorgelegt wird. Denn nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Arbeitsunfähigkeit (GB-A) dürfen AU-Bescheinigungen nur nach ärztlichen Untersuchungen ausgestellt werden, die nach telefonischer Anamnese oder als Videosprechstunde durchgeführt wurden. Hier musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm über die Konsequenzen in einem Fall entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer eine Krankmeldung ohne jegliche ärztliche Untersuchung übermittelt hatte (5.9.2025, Az. 14 SLa 145/25).
Friederike Becker-Lerchner
12.12.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer meldet sich arbeitsunfähig krank
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein IT-Berater, hatte sich im August 2024 arbeitsunfähig krankgemeldet. Und zwar für 4 Tage. Grundlage der Krankmeldung sollte ein Online-Attest sein, das er auf der Website eines Online-Anbieters erwarb.
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