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Ohne Mobbingtagebuch in der Regel kein Schadenersatz

Wer gemobbt wurde, kann Schadenersatz verlangen. Daran werden jedoch hohe Anforderungen gestellt, wie dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt (Urteil vom 11.10.2023, Az. 6 Sa 48/23).

Arno Schrader

01.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine gekündigte Zahnarzthelferin verlangte 40.000 € Schadenersatz für erlittene Mobbinghandlungen. Sie sei vom Arbeitgeber und dessen Angestellten gemobbt worden und deswegen körperlich krank geworden. Sie leide seitdem unter erhöhtem Ruhepuls, Magenbeschwerden, Gedankenkreisen, Zukunftsängsten und einer anhaltenden Depression. Gemobbt worden sei sie wegen ihrer polnischen Herkunft sowie wegen ihres katholischen Glaubens. Zudem sei sie verleumdet worden. Beweisen wollte sie dies mit einem „Mobbingattest“.
Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen seien vor allem von zwei Kolleginnen ausgegangen. Neid und Angst vor Arbeitsplatzverlust hätten deren Verhalten motiviert. Die Kolleginnen hätten die aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit „natürlicherweise“ bestehende „Weisungsbefugnis“ der Klägerin nach dem Inhaberwechsel in der Praxis nicht mehr respektiert. Sie hätten Konflikte geschürt, um die Zahnarzthelferin in ihrem Verantwortungsbereich schlecht dastehen zu lassen. Die Kolleginnen hätten sich auch an ihrem größeren Kompetenz- und Tätigkeitsspektrum gestört. Zuletzt habe die „Panik“ der Kolleginnen vor Corona weitere Anfeindungen veranlasst. Endgültig sei sie zum Feindbild erklärt worden, als sie sich nach überstandener Corona-Erkrankung im Januar 2021 zum Auslaufen ihres „Genesenenstatus“ im Sommer 2021 aus gesundheitlichen Gründen gegen eine Impfung entschieden habe.

Die angeblichen Taten der Kolleginnen
Zudem hätten die Kolleginnen bewusst und lautstark falsche Behauptungen über ihre angeblich unterlaufenen Fehler verbreitet. Ihr seien Fehler der Kolleginnen öffentlichkeitswirksam in die Schuhe geschoben worden. Die Kolleginnen hätten des Öfteren lauthals über sie gelästert oder miteinander getuschelt, wenn sie in der Nähe gewesen sei. Dabei sei immer wieder ihr Vorname geflüstert worden. Wenn sie den Raum betreten habe, hätten sie geschwiegen und sie mit abschätzigen Blicken bedacht.
Nachdem die Zahnarzthelferin sich aus gesundheitlichen Gründen gegen eine Corona-Impfung entschieden hatte, hätten ihre Kolleginnen regelmäßig lauthals nachgefragt, ob sie sich nicht doch endlich impfen lassen wolle. Wenn sie mit Maske den Raum betreten habe, seien demonstrativ die Fenster aufgerissen worden, und es sei meterweiter Abstand zu ihr gehalten worden.

Die Richter waren wenig beeindruckt

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