BETRIEBSRATSARBEIT

Nutzen Sie Ihre Sprechstunde als Betriebsrat (unbedingt lösungsorientiert)

Ihre Sprechstunde als Betriebsrat ist ein wichtiges Kommunikationsmittel. Sie ermöglicht den direkten und vertrauensvollen Austausch über Probleme am Arbeitsplatz und bietet eine Plattform, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Gerade im Bereich des Arbeitsschutzes kann Ihre Sprechstunde dabei helfen, Probleme oder Missstände frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen anzustoßen. Ihre Kollegen haben die Möglichkeit, auf Gefahrenquellen hinzuweisen, etwa auf unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder fehlende ergonomische Anpassungen. Doch Vorsicht: Lassen Sie Ihre Sprechstunde nicht zu einer Jammerstunde werden. Lesen Sie, wie Sie Ihre Sprechstunde lösungsorientiert gestalten und mit den richtigen Fragen Perspektiven aufzeigen können.

Brigitte Ganzmann

28.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Die gesetzliche Grundlage für Ihre BR-Sprechstunde steht in § 39 BetrVG. Dieser Paragraf erlaubt es Ihnen als Betriebsrat, während der Arbeitszeit eine Sprechstunde einzurichten, damit die Kollegen in kleinem Rahmen ihre Anliegen vorbringen können. Ihr Arbeitgeber darf diese Gespräche nicht behindern und muss die Teilnahme ermöglichen.

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