SCHWERPUNKTTHEMA
Nutzen Sie Ihre Rechte bei der Eingruppierung zum Vorteil Ihrer Kolleginnen und Kollegen
Als Betriebsrat haben Sie häufig ein gewichtiges Wort mitzureden, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen ein- oder umgruppiert werden. Ergreifen Sie Ihre Chance im Zweifel beim Schopf. Denn nicht alles, was auf dem Papier einfach aussieht, ist es auch. In der Praxis müssen Sie beim Thema Ein- und Umgruppierung häufig zahlreiche Hürden nehmen. So kommt es z. B. immer wieder vor, dass Vorbeschäftigungszeiten nicht berücksichtigt werden. Und zwar selbst dann nicht, wenn sie im eigenen Unternehmen bzw. im Unternehmensverbund Ihres Arbeitgebers entstanden sind. Lesen Sie deshalb im Folgenden, wie Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in Ein- und Umgruppierungsfällen optimal unterstützen.
Friederike Becker-Lerchner
04.04.2025
·
4 Min Lesezeit
Was eine Ein- und Umgruppierung ist
Eine Eingruppierung ist jede Einstufung in eine bestimmte für den jeweiligen Kollegen maßgebende Lohn- oder Gehaltsgruppe.
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