Wann es eine Gesamt-SBV gibt
Besteht für mehrere Betriebe Ihres Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder im öffentlichen Dienst ein Gesamtpersonalrat, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Haben Sie nur in einem der verschiedenen Betriebe eine Schwerbehindertenvertretung, nehmen Sie gleichzeitig die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr!
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- „Die SchwerBehindertenVertretung“ liefert Ihnen aktuelle Rechts- und Praxistipps für die Vertretung schwerbehinderter Menschen.
- Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
- „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.
