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Nutzen Sie die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung

Tauschen Sie sich gerade in Krisenzeiten mit anderen Schwerbehindertenvertretungen Ihres Unternehmens oder Konzerns aus. Das ist für Sie eine sehr gute Möglichkeit, immer aktuell über die Entwicklungen in Ihrem Unternehmen informiert zu sein. Natürlich ist dies nur möglich, wenn solche Gremien nach § 180 SGB IX existieren. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.

Arno Schrader

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Wann es eine Gesamt-SBV gibt

Besteht für mehrere Betriebe Ihres Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder im öffentlichen Dienst ein Gesamtpersonalrat, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Haben Sie nur in einem der verschiedenen Betriebe eine Schwerbehindertenvertretung, nehmen Sie gleichzeitig die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr!

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  • Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
  • „Die SchwerBehindertenVertretung“ zeigt Ihnen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als SBV konkret haben und wie Sie diese umsetzen.