Grundlegendes Wissen

Nutzen Sie bei Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz das betriebliche Eingliederungsmanagement

Sie als Schwerbehindertenvertretung sind besonders gefordert, wenn schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen oder Gleichgestellte von Mobbing oder Diskriminierung betroffen sind. Ein wirksames Instrument in solchen Fällen ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).

Arno Schrader

19.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Es unterstützt nicht nur bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, sondern kann auch helfen, die Folgen von Mobbing oder Benachteiligungen am Arbeitsplatz abzumildern.

§ 167 Abs. 2 SGB IX

Prävention
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen […].

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