Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Oktober 2024 zwei Richtlinien formell und einstimmig angenommen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der EU verbessern sollen: den Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sowie deren Ausweitung auf Nicht-EU-Bürger.
Nun haben die Mitgliedstaaten zweieinhalb Jahre Zeit, um ihre Rechtsvorschriften anzupassen, und dreieinhalb Jahre, um die Maßnahmen anzuwenden.