Impuls des Monats

Nutzen Sie als Betriebsrat Ihre Mitbestimmung für die Gesundheit Ihrer Kollegen

In Sachen Gesundheitsschutz haben Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht. Allerdings kommt die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nur zum Tragen, wenn Ihr Arbeitgeber selbst einen Gestaltungsspielraum hat. Mithilfe der nachfolgenden Checkliste können Sie als Betriebsrat prüfen, ob Ihr Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte berücksichtigt!

Brigitte Ganzmann

01.09.2024 · 1 Min Lesezeit

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