Nutzen Sie als Betriebsrat Ihre Mitbestimmung für die Gesundheit Ihrer Kollegen
In Sachen Gesundheitsschutz haben Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht. Allerdings kommt die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nur zum Tragen, wenn Ihr Arbeitgeber selbst einen Gestaltungsspielraum hat. Mithilfe der nachfolgenden Checkliste können Sie als Betriebsrat prüfen, ob Ihr Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte berücksichtigt!