Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Begehungen durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet das Arbeitssicherheitsgesetz. Laut § 89 Abs. 2 BetrVG muss der Betriebsrat bei Begehungen, Unfalluntersuchungen und anderen Themen rund um Arbeitsschutz und Unfallverhütung einbezogen werden.
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