Urteile und Recht

Nur wer gute Leistungen nachweist, verdient <br>ein besseres Zeugnis

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, wie die Darlegungslast bei Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis verteilt ist. Die Richter stellten klar: Nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer muss die Nachweise für ein besseres Zeugnis erbringen (Urt. v. 2.7.2024, Az. 5 Sa 108/23).

Arno Schrader

21.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Dieses Urteil ist besonders relevant für die Schwerbehindertenvertretung, denn Sie unterstützen Ihre Kolleginnen und Kollegen dabei, faire und angemessene Zeugnisse zu erhalten.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war vom 6.1.2020 bis zum 13.8.2022 als Schulbegleiter und Integrationsassistent beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem, einen Schüler zu unterstützen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen, Grenzen zu respektieren, am Unterricht aktiv teilzunehmen, Hausaufgaben korrekt zu notieren und den Unterricht nicht zu stören. Während dieser Zeit war der Arbeitnehmer von Oktober 2021 bis Januar 2022 arbeitsunfähig, weil der betreute Schüler ihm mehrere Finger gebrochen hatte.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!