Dieses Urteil ist besonders relevant für die Schwerbehindertenvertretung, denn Sie unterstützen Ihre Kolleginnen und Kollegen dabei, faire und angemessene Zeugnisse zu erhalten.
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war vom 6.1.2020 bis zum 13.8.2022 als Schulbegleiter und Integrationsassistent beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem, einen Schüler zu unterstützen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen, Grenzen zu respektieren, am Unterricht aktiv teilzunehmen, Hausaufgaben korrekt zu notieren und den Unterricht nicht zu stören. Während dieser Zeit war der Arbeitnehmer von Oktober 2021 bis Januar 2022 arbeitsunfähig, weil der betreute Schüler ihm mehrere Finger gebrochen hatte.