Was ist eine „wichtige Angelegenheit des Arbeitsschutzes“? Der Gesetzgeber lässt bewusst Spielraum bei der Definition dessen, was unter „wichtige Angelegenheiten“ fällt. Doch wenn Sie sich fragen, welche Entscheidungen oder Arbeitsbedingungen keinen Bezug zu Sicherheit und Gesundheit haben, wird schnell deutlich: Es gibt kaum Bereiche, die davon ausgenommen sind.
ARBEITSSCHUTZ
Nur mit Informationen können Sie als Betriebsrat im Arbeitsschutz wirken
Werden Sie als Betriebsrat ausreichend informiert? Schließlich tragen Sie eine große Verantwortung, und das nicht nur für die Interessen Ihrer Kollegen. Doch wie gut funktioniert der Informationsfluss zwischen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und den Verantwortlichen für Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen? Das Arbeitssicherheitsgesetz ist klar: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) müssen Sie über alle wichtigen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung informieren. Doch wird diese Pflicht in Ihrem Betrieb auch gelebt?