Wissenswert

Nun geht es richtig los: Die elektronische Patientenakte

Bereits seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die ePA ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann (und muss!) dem widersprechen (Opt-out).

Arno Schrader

01.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Die ePA wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. In der ePA werden medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert.

Je besser Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, desto besser können sie die geeignete Behandlung wählen. Hierfür ist die ePA eine wichtige Informationsquelle. Sie vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und vereinfacht werden.

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