ARBEITSSICHERHEIT

Notfallübungen mit Wirkung – Wie Sie als Betriebsrat für echte Handlungssicherheit sorgen

Wenn der Ernstfall eintritt, entscheiden Sekunden – und vor allem: funktionierende Abläufe. Doch in kritischen Situationen blockiert oft Stress unser Denken. Dass Kollegen im Notfall zögerlich oder kopflos handeln, liegt selten an mangelndem Willen – sondern an mangelnder Vorbereitung unter realistischen Bedingungen. Wirklich wirksame Notfallübungen können trainieren, was im Ernstfall zählt: Ruhe bewahren, sich orientieren, richtig reagieren. Als Betriebsrat sollten Sie sich genau dafür einsetzen – und dabei auch aktuelle Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit mitdenken.

Brigitte Ganzmann

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Wie alt sind Ihre Notfallpläne und die Schulungen dazu? Es gibt neue Anforderungen an die betriebliche Notfallorganisation, etwa durch die überarbeiteten ASR A2.3 (Flucht- und Rettungspläne) oder durch Empfehlungen der DGUV zur Ersten Hilfe und Evakuierung bei besonderen Gefährdungen.

Hinweis: Klare Pflicht

Ziehen Sie als Betriebsrat sich aus dem Thema nicht he­raus! Notfallübungen sind keine Kür, sondern zentraler Baustein im Arbeits- und Gesundheitsschutz – mit Bezug zum Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

Wenn Notfallübungen zum „Pflichttermin“ verkommen

In vielen Betrieben verlaufen Evakuierungsübungen eher wie ein Betriebsausflug mit Unterhaltungswert. Vielleicht kennen Sie das von Ihrem Betrieb auch:

  • Übungen werden angekündigt oder der Flurfunk trägt es weiter und die Überraschung fehlt.
  • Kollegen schlendern zum Sammelplatz oder holen sich auf dem Weg dorthin noch einen Kaffee.
  • Manche Kollegen nehmen wegen „wichtiger Aufgaben“ nicht teil oder arbeiten an diesem Tag von zu Hause ais. Entsprechend lückenhaft ist die Beteiligung.
  • Notfallübungen finden zu selten statt (meist alle 2–3 Jahre). Wann war die letzte Notfallübung in Ihrem Betrieb?

Ein Lösungsweg: Realitätsnähe und Stresskomponente einbauen

Damit Übungen wirklich zur Handlungssicherheit beitragen, müssen sie auch psychologisch wirksam sein. Diese 3 Faktoren sollten Sie als Betriebsrat in der nächsten ASA-Sitzung oder im Arbeitsschutzausschuss anregen:

1. Dramaturgie nutzen – Realität erzeugen

Die Übung muss sich emotional „echt“ anfühlen, damit sie wirkt. Nutzen Sie einfache Effekte:

  • Simulieren Sie Rauch mit Theaternebel.
  • Verwenden Sie akustische Signale, Stroboskope oder „Verletzte“ mit Rollenspielcharakter.
  • Arbeiten Sie mit Rollenkarten („Sie sind bewusstlos“).

2. Ein Übungsteam aufbauen

Setzen Sie auf ein internes Team, das …

  • die Übung vorbereitet, durchführt und auswertet,
  • realistische Szenarien mitgestaltet,
  • bewusst kleine Störungen oder Unsicherheiten einbaut, etwa durch Lichtausfall oder blockierte Fluchtwege.

3. Zusammenarbeit mit Rettungskräften

Kooperieren Sie mit externen Akteuren:

  • Feuerwehr, Rettungsdienste, THW oder Polizei bringen nicht nur Fachwissen, sondern auch Ernsthaftigkeit.
  • Die Präsenz von Einsatzfahrzeugen, Ausrüstung und Uniformen erhöht automatisch den Stresspegel – und damit den Trainingseffekt.

Fazit: Stressresistenz für Notfälle üben

Notfallübungen sind ein zentraler Bestandteil wirksamer Prävention. Doch sie müssen mehr sein als ein Routineprogramm – sie müssen emotional wirksam, realitätsnah und regelmäßig sein. Nur so schaffen es alle Kollegen, in Ausnahmesituationen handlungsfähig zu bleiben.

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Ich bin seit über 15 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

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