Aktuelle Rechtsprechung

Nochmals: Achten Sie auf den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin unmittelbar nach einer Kündigung Bescheinigungen einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken. So sieht es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (7.5.2024, Az. 5 Sa 98/23).

Maria Markatou

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Das wirklich Wichtige und Beachtenswerte an dieser Entscheidung ist jedoch die Rechtsfolge: Ist der Beweiswert erschüttert, hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen,

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