In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover hatte der Direktor noch verloren. Die damalige Klage auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben wurde im Jahr 2018 abgewiesen. Die Regelarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche habe er jahrelang überschritten, hatte der Rektor vorgetragen. Das VG urteilte damals, dass er die individuelle Arbeitszeitüberschreitung nicht nachweisen konnte. Der Grundschulrektor ging in die Berufung und wollte nun – nach seiner Pensionierung – eine finanzielle Entschädigung erhalten.
BEAMTENRECHT
Niedersächsisches Gericht bejaht Ausgleichsanspruch für Grundschulrektor für Überstunden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem pensionierten Grundschulrektor einen finanziellen Ausgleich für seine unbezahlte Mehrarbeit zugesprochen. Das ist ein bisher einmaliger Vorgang (11.2.2025, Az. 5 LC 193/20).