BEAMTENRECHT

Niedersächsisches Gericht bejaht Ausgleichsanspruch für Grundschulrektor für Überstunden

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem pensionierten Grundschulrektor einen finanziellen Ausgleich für seine unbezahlte Mehrarbeit zugesprochen. Das ist ein bisher einmaliger Vorgang (11.2.2025, Az. 5 LC 193/20).

Maria Markatou

24.03.2025 · 2 Min Lesezeit

In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover hatte der Direktor noch verloren. Die damalige Klage auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben wurde im Jahr 2018 abgewiesen. Die Regelarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche habe er jahrelang überschritten, hatte der Rektor vorgetragen. Das VG urteilte damals, dass er die individuelle Arbeitszeitüberschreitung nicht nachweisen konnte. Der Grundschulrektor ging in die Berufung und wollte nun – nach seiner Pensionierung – eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Der Fall: An der Schule, an der der Grundschulrektor tätig gewesen war, gab es keine generelle Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Alles andere dürfte wohl auch der absolute Ausnahmefall in Deutschland sein. Deshalb hatte der Rektor seine Stunden individuell erfasst. Er hatte zudem an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern in der Grundschule neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Der Rektor hatte für durchschnittlich 8,42 Stunden Mehrarbeit pro Woche vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2022 insgesamt 54.513 Euro plus Zinsen gefordert.

Steigende Belastung wurde festgestellt

Zudem hätte eine Expertenkommission des Kultusministeriums nach 2 Studien im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zwar die Mehrarbeit bestätigt, ein Drittel davon sei aber kein Muss. Ein Teil der Mehrarbeit im Grundschulbereich sei entsprechend den Wertungen des Expertengremiums auf Organisationsdefizite oder ein überobligatorisches Engagement der Lehrkräfte zurückzuführen, hieß es. Als Argumente der steigenden Belastung wurden unter anderem die Einführung der verlässlichen Grundschule, verpflichtende Beratungsgespräche für Viertklässler und die Inklusion in den vergangenen Jahren angegeben.

Das Urteil: Die strukturelle Mehrarbeit erkannte das OVG an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte. Anerkannt wurde der Zeitraum erst ab November 2017, weil er die Zeit vorher nicht ausreichend dokumentiert hatte. Deshalb erhielt der pensionierte Grundschulrektor einen finanziellen Ausgleich für seine Überstunden. Die Entschädigung belief sich auf 31.435,59 €. Der Rektor habe hinreichend dargelegt, dass er von November 2017 bis 31. Juli 2022 zu viele Stunden pro Woche gearbeitet hatte.

Fazit: Urteil rechtskräftig

Das Land Niedersachsen muss nun dem pensionierten Grundschulrektor das Geld bezahlen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Info: Arbeitszeitregelung für Lehrer gefordert

Der Lehrerverband Bildung und Erziehung begrüßte diese Entscheidung als ein wegweisendes Urteil. Es werde damit endlich auch per Gericht anerkannt, dass Schulleitungen regelmäßig Mehrarbeit ohne Bezahlung leisten. Der Verband fordert jetzt eine generelle Regelung. Diverse Arbeitszeitstudien würden nämlich regelmäßig belegen, dass Lehrkräfte und Schulleitungen häufig mehr arbeiten.

Nicht stattgegeben wurde einer gleichzeitig mitentschiedenen Klage einer Grundschuldirektorin aus Osnabrück, die in Teilzeit arbeitete. Das OVG meinte, dass die Frau nur kurze Zeiträume zwischen den Ferien dokumentiert habe. Dies reiche jedoch als Nachweis nicht aus.

Mein Tipp: Überstunden notieren

Sie sollten sich jede einzelne Überstunde mit Begründung notieren. Eine Excel-Tabelle wie die unten stehende kann dabei besonders hilfreich sein.


Arbeitshilfen

  • Muster: Tabelle zur Erfassung der Arbeitszeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

0
0

343
0
117
Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

Ausgaben

Ausgaben

Personalrat aktuell

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis