Der Fall: Eine Verwaltungsangestellte einer Universität war überzeugt, seit Ende 2022 systematisch von einer Kollegin gemobbt und vom Team des Personaldezernats ausgegrenzt zu werden. Nach ihrer Darstellung wurde die Kommunikation mit ihr verweigert, sie erhielt wichtige dienstliche Informationen nicht und wurde von gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen. Die Beschäftigte machte geltend, dass sich dadurch ihre psychische und körperliche Situation erheblich verschlechtert habe.
Recht
Nicht jeder Konflikt ist gleich Mobbing
Konflikte am Arbeitsplatz können belastend sein. Das Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim hat jedoch klargestellt, dass nicht jede belastende Auseinandersetzung bereits als Mobbing einzustufen ist (Urt. v. 11.6.2026, Az. 5 Ca 139/25). Für Sie ist die Entscheidung wichtig, weil Sie bei Konflikten prüfen sollten, ob eine Benachteiligung oder rechtswidriges Verhalten vorliegt.